Elternbeiträge
Neben dem Grundelternbeitrag sind zusätzlich zu leisten:
Spiel- und Bildungsgeld: mindestens € 6,00 monatlich
Getränke- und Essensgeld: Kostendeckende Erhebung
Mindest-Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 01.09.2023 bis 31.08.2024
Aufnahme während des Betreuungsjahres
Bei Aufnahme eines Kindes während des Monats (z.B. bei Zuzug) ist für diesen Monat der volle
Elternbeitrag zu entrichten.
Geschwisterermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung ermäßigt sich der Elternbeitrag
um jeweils €10,00 pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Hinweis zum Elternbeitrag
Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten Familien einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von € 100,00 pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Für Krippenkinder kann ein Zuschuss von monatlich 100,00 € beantragt werden. Dieser ist einkommensabhängig.
In dem Monat, in welchem das Kind das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollenden wird, wird der alte Beitragssatz abgerechnet. Erst im Folgemonat wird der Beitrag "2 - 3 Jahre" bzw. der Regelkindsatz verrechnet.
Ausnahme: Zu Beginn des neuen Betreuungsjahres (Monat September) oder bei einer Neu- Aufnahme im laufenden Jahr, gilt bereits der Beitrag entsprechend dem Alter des KIndes im betreffenden Monat.
Ferienbetreuung
Für die Ferienbetreuung der Schulkinder wird pro Tag eine Pauschale von € 5,00 erhoben.
Bitte beachten Sie hierzu die Adebis-Anleitung "Ferienbetreuung".
Wichtiger Hinweis in der Beitragsvereinbarung an die Eltern:
Der Beitrag für das Mittagessen kann jederzeit je nach Preissteigerung angepasst werden.